In der Regel zu Beginn des neuen Schuljahres. Bei der Musikalischen Früherziehung jeweils zu Beginn der neuen Kurse im September.
Wenn Plätze frei sind, ist eine Anmeldung bei den Instrumentallehrern auch während des laufenden Schuljahres möglich.
Für den Instrumental- und Gesangsunterricht ist jeweils zum Schuljahresende der Musikschule (1. Juli) eine Wiederanmeldung auszufüllen, die nach der neuen gesetzlichen Grundlage notwendig ist. Für Kurse mit einer begrenzten Laufzeit ist keine gesonderte Kündigung erforderlich.
In einigen Bereichen gibt es eine begrenzte Anzahl an Leihinstrumenten. Je nach Vorrat können diese gegen eine Leihgebühr zur Verfügung gestellt werden.
Ansonsten ist das Instrument vom Schüler/Eltern anzuschaffen.
Die Unterrichtsgebühr ist eine Jahresgebühr, die in gleichen monatlichen Raten abgebucht wird.
Die Gegenleistung zu dieser Jahresgebühr sind mindestens 35 Unterrichtsstunden pro Schuljahr. Wird diese Zahl durch Verschulden der Musikschule (bspw. Krankheit der Lehrkraft) nicht erreicht, wird die Unterrichtsgebühr auf Antrag zum Ende des Schuljahres anteilig erstattet.
Sie können zusätzlich auch Mitglied im Förderverein werden (Jahresgebühr jeweils 10 €). Hier helfen Sie mit, dass auch Kinder aus nicht so finanzstarken Familien durch Sonderermäßigungen auf die Unterrichtsgebühr die Musikschule besuchen können. Die Fördervereine unterstüzen uns zusätzlich im Bereich der Leihinstrumente, Notenanschaffgung und im laufenden Musikschulalltag.